IBAN und Bank Identifier Code (BIC)
Die International Bank Account Number (IBAN) und der Business Identifier Code (BIC) ermöglichen die Verifizierung von Bankkonten in den 34 Ländern der Single Euro Payments Area (SEPA). Diese Arten technischer Standards wurden von der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) erstellt. Die IBAN entspricht dem ISO-Standard 13616, der BIC dem ISO-Standard 9362. Um mehr herauszufinden, besuchen Sie
www.iso.org. Die Video-Animation des European Payments Council (EPC) ‚IBAN - Your Brand-new Better Friend‘ stellt treffend dar, wie einfach es ist, IBAN und BIC beim Bezahlen zu verwenden.
SEPA Control definiert die Verwendung von IBAN und BIC durch Zahlende und Zahlungsempfänger
Im Februar 2012 setzte der europäische Gesetzgeber die ‚Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009‘ (die „SEPA-Verordnung“) um, die den 1. Februar 2014 als Termin für die Einhaltung der Kernanforderungen dieser Verordnung in der Euro-Region festlegt. In außereuropäischen Ländern ist die Frist normalerweise um den 31. Oktober 2016 herum angesetzt. Um mehr über die SEPA-Verordnung herauszufinden, werfen Sie einen Blick auf die folgende Seite auf der EPC-Webseite, die sich dieses Themas annimmt:
SEPA Rechts- und Regulierungsstruktur.
Details der SEPA-Verordnung und, neben anderen Aktivitäten, die Verwendung von IBAN und BIC durch Zahlende und Zahlungsempfänger. Ein Überweisungen erhaltender Zahlungsempfänger muss die IBAN des Kontos, dem die Zahlung gutgeschrieben werden soll, und den BIC seines Zahlungsdienstleister (PSP) verknüpfen, „jedoch nur, wenn nötig" für seine Geschäftspartner. Ein Zahlender, der eine Zahlung per Lastschrift vornehmen will, muss die IBAN des Bankkontos, das belastet werden soll, und den BIC seines PSP verknüpfen, „jedoch nur, wenn nötig“ für den Zahlungsempfänger.
IBAN und BIC für Verbraucher
Banken, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen bieten Werkzeuge, um einen reibungslosen Übergang zu IBAN und BIC für den Verbraucher zu gewährleisten.
- Rechnungssteller, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen werden damit zusammenhängende Informationen auf Seiten, Rechnungen und Briefpapier deutlich ausweisen.
- Verbraucher finden die zu Ihrem Konto gehörige IBAN und BIC auf ihren Kontoauszügen und/oder gedruckt auf ihrer Bankkarte.
- Banken bieten leicht verständliche Anweisungen zur Verwendung von IBAN und BIC beispielsweise auf ihren Internet-Homebanking-Plattformen oder auf gedruckten Flyern.
- In fast allen SEPA-Ländern wird eine bundesweite Website bereitgestellt, die Informationen zu SEPA bietet und eine Vielzahl von IBAN- und BIC-bezogenen Unterlagen enthält, z.B. Lehrmaterial, das die Verwendung dieser Kontokennungen vereinfacht. Links zu nationalen SEPA-Seiten sind auf der Webseite der Europäischen Zentralbank (EZB) verfügbar.
Der BIC (Bank Identifier Code) ist einer der von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegten, international gültigen Bankcodes. Da der BIC von der SWIFT vergeben wird, wird er oft auch SWIFT-Code genannt. Zusammen mit der IBAN bildet er als international einheitliche Kontonummer Daten, die zur Identifizierung eines Kontos im Rahmen des SEPA benötigt werden, und fordert seit 2008 bei Euro-Transfers, sowohl bei nationalen als auch internationalen Zahlungen, dass ein Empfänger sich korrekt zu identifizieren hat. Eine Übergangsfrist bis 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen ihre Konto-Informationen in das neue System von IBAN und BIC konvertiert haben und sie in ihren Geschäften mitteilen. An diesem Zeitpunkt ersetzt der BIC-Code dann die derzeitige Nationalbank.
Der BIC- oder SWIFT-Code besteht aus 8 oder 11 alphanumerischen Zeichen und gliedert sich wie folgt:
- 4-stelliger Bankcode
- 2-stelliger Ländercode
- 2-stellige Codierung des Ortes
- 3-stellige Bezeichnung der Filiale (optional)
Mit diesem Code kann jede Bank innerhalb des neuen europäischen Zahlungsverkehrsraums, also in allen EU-Mitgliedstaaten, ordnungsgemäß identifiziert werden.